Steuererklärung 2020: Was geht?

Viele Düsseldorfer arbeiten derzeit zu Hause am Küchentisch statt im Büro. Das hat Folgen für die Steuerklärung 2020. Wer im Homeoffice arbeitet und dafür Kosten angeben will, muss das dem Finanzamt nachweisen.

Arbeitnehmer sollten sich schriftlich bestätigen lassen, in welchem Zeitraum der Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand und dass man deshalb von zu Hause aus arbeiten musste. Das empfiehlt der Lohnsteuerhilfeverein. Wenn man freiwillig im Homeoffice tätig war, erkennt das Finanzamt die Ausgaben nicht an. Die Kosten für Druckerpatronen zum Beispiel werden von manchen Arbeitgebern erstattet. Wenn nicht, kann man diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dafür braucht man aber die Rechnungen. Wer ein Arbeitszimmer absetzen will, muss einen abgetrennten Raum haben, der ausschließlich für die Arbeit genutzt werden darf.

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