Düsseldorf: Pläne für Protected Bike Lane sind unzulässig

Die Stadt Düsseldorf musste vor dem höchsten Verwaltungsgericht in NRW eine Niederlage einstecken. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die so genannte „Protected Bike Lane“ im Hafengebiet in Reisholz und Holthausen gestoppt werden muss. Geklagt hatte ein ortsansässiges Industrieunternehmen.

Die Protected Bike Line sollte gefahrloses Radfahren auf 1,2 Kilometern im Hafengebiet auf der Straße „Am Trippelsberg“ ermöglichen. Die Stadt hatte deshalb auf der Straße bereits umfangreiche Markierungen aufgebracht. Für die ansässigen Unternehmen hatte das zur Folge, dass sie am Straßenrand nicht mehr parken durften. Damit war eine Firma nicht einverstanden. Heute bekam das Unternehmen Recht. Die Stadt hätte nicht so einfach dort einen Radfahrstreifen einrichten dürfen. Man habe weder Verkehrszählungen durchgeführt noch habe es dort in der Vergangenheit Unfälle mit Radfahrern gegeben, so das Gericht. Jetzt müssen die Streifen entfernt werden.

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