Düsseldorf: Angestellter darf nach Sprung von Rheinschiff seinen Job behalten!

Der Sprung in den Rhein während einer Firmenfeier rechtfertigt nicht, dass man fristlos gekündigt wird. Das hat das Landesarbeitsgericht in Oberbilk am Nachmittag (Dienstag, 18. Juli 2023) entschieden. Der Richter hält eine Abmahnung in diesem Fall für ausreichend.

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Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht ein Urteil aus erster Instanz. Der Angestellte eines Aufzugsherstellers war bei der Feier auf einem Partyschiff in den Rhein gesprungen. Daraufhin hatte der Arbeitgeber ihm fristlos gekündigt. Dagegen hatte der 33jährige geklagt. Weil der Arbeitgeber mit dem Urteil nicht zufrieden war, hatte er Revision eingelegt. Diese wurde jetzt verworfen. Der Arbeitgeber hat dem Urteil zugestimmt. Der Angestellte wird abgemahnt, darf seinen Job aber behalten. Er war seit dem Vorfall freigestellt.

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So berichtet das Landesarbeitsgericht über den Prozess

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