Düsseldorf - Prozess um Firmenfeier

Kann man als Arbeitnehmer entlassen werden, weil man bei einer Firmenfeier in den Rhein gesprungen ist? Diese Frage muss das Landesarbeitsgericht hier in Düsseldorf heute Nachmittag (Dienstag, 18. Juli 2023, ab 13.30h) klären.

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Dort wird der Fall des Mitarbeiters eines Aufzugherstellers verhandelt. Dem Mann war im vergangenen September fristlos gekündigt worden. Der Arbeitgeber wirft dem Mann vor, Kokain genommen zu haben. Anschließend war er von einem Partyschiff in den Rhein gesprungen. Aus Sicht der Firma hat der Mann dmit nicht nur sich selbst und andere erheblich gefährdet, sondern auch den Betriebsfrieden gestört. Die Stimmung auf der Party sei nach der Aktion gekippt. Der Angestellte meint, dass es keinen Grund für die Kündigung gebe. In erster Instanz hatte er Recht bekommen. Dagegen legte das Unternehmen Berufung ein. Es hält den Mitarbeiter für nicht länger tragbar, auch weil er sich schon vorher bei einer Betriebsfeier daneben benommen habe.

So berichtet das Landesarbeitsgericht über den Fall


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