Tempo 30 auf Merowingerstraße bleibt

Die Tempo-30-Schilder auf der Merowingerstraße können stehen bleiben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Ein Anwohner aus Bilk hatte gegen das Tempolimit geklagt, er hielt Tempo 30 für unverhältnismäßig.

Gericht sieht Luftqualität als entscheidend

Die Klage ist jetzt vom Tisch. Die Begründung des Gerichts: Das Tempolimit würde dabei helfen, die Luftqualität zu verbessern. Der Kläger hatte damit argumentiert, dass die Messwerte auf der Merowingerstraße deutlich unter der Grenze liegen würden und deshalb ein Tempolimit unnötig wäre. Das hat das Gericht nicht überzeugt. Im Gegenteil: Das zeige nur, dass die Maßnahmen wirken würden, heißt es. Die Tempobeschränkung auf der Merowingerstraße ist Teil des Luftreinhalteplans der Stadt, mit dem die Stickstoffdioxidbelastung in unserer Stadt reduziert werden soll.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Luftreinhalteplan Düsseldorf

So berichtet das Verwaltungsgericht

Schon im Eilverfahren 2023 gescheitert

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