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Klage gegen Kreissparkasse Düsseldorf abgewiesen

Eine Witwe aus Düsseldorf hat vor dem Landgericht Düsseldorf knapp 100.000 Euro von der Kreissparkasse eingefordert. Sie behauptet, ihr verstorbener Mann habe das Geld für sie angelegt. Doch das Gericht wies die Klage ab, da keine Beweise für die Existenz des Kontos vorliegen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 13.11.2025 11:39

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Sparkasse-Klage abgewiesen - Gericht erkennt mögliche Fälschung

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Die Bank konnte Fehler auf den vorgelegten Kontoauszügen nachweisen, die auf eine mögliche Fälschung hindeuten. Die fragliche Kontonummer entsprach nicht den Kriterien der Stadtsparkasse. Zudem waren angebliche Einzahlungen von mehreren zehntausend Euro laut Gericht nicht plausibel, da das Geld später auf dem Konto des gemeinsamen Sohnes gefunden wurde.

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Klägerin will Urteil anfechten

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Die Witwe kündigte an, das Urteil vor dem Oberlandesgericht anzufechten. Der Fall bleibt damit weiterhin offen und könnte in der nächsten Instanz erneut verhandelt werden.

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