BGH-Urteil zum Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag
Veröffentlicht: Donnerstag, 14.01.2021 04:47
Vor 21 Jahren wurde Düsseldorf durch die Bombenexplosion am Wehrhahn erschüttert. Es könnte sein, dass die gerichtliche Aufarbeitung heute endet. Am Bundesgerichtshof geht heute (14. Januar 2021) geht heute das Revisionsverfahren zu Ende.

Das Landgericht Düsseldorf hatte 2018 den früheren Neonazi Ralf S. vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt, deshalb muss der Bundesgerichtshof heute über eine Neuauflage im Verfahren entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat am Bundesgerichtshof eher schlechte Karten. Schon am ersten Verhandlungstag Ende November hatten die Beteiligten durchblicken lassen, dass sie keine Hinweise auf Rechtsfehler sehen. Und diese Rechtsfehler hätten die Richter in Düsseldorf begehen müssen, damit das Urteil nun im Nachhinein aufgehoben werden könnte. Die Richter hatten Ralf S. aus einem Mangel an überzeugenden Beweisen und Indizien freigesprochen. Bei dem Wehrhahn-Anschlag waren zehn jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.
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