Steuern sparen durch Großeltern als Kinderbetreuer
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.04.2025 14:58
Wenn Eltern Oma und Opa auf ihre Kinder aufpassen lassen, können sie Steuern sparen. Die Steuerberaterkammer Düsseldorf hat dazu Tipps. Es gibt aber einige Voraussetzungen.

Sonderausgaben für Betreuungskosten
Bis zu 80 Prozent der Betreuungskosten können Eltern als Sonderausgaben angeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Großeltern tatsächlich eine Art Gehalt fürs Aufpassen bekommen, egal wie hoch es ist.
Dokumentation ist entscheidend
Wichtig ist, dass alles dokumentiert ist. Das heißt es muss einen Vertrag zwischen Eltern und Großeltern geben, eine Übersicht über die Betreuungszeiten und Überweisungsbelege. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Einschränkungen bei gelegentlicher Betreuung
Steuerlich nicht absetzen können Eltern Betreuungskosten, wenn Großeltern nur ab und zu einspringen - zum Beispiel wenn Eltern oder Kinder krank sind.