Kennzeichnung von Allergenen in Geschäften
Veröffentlicht: Donnerstag, 21.11.2019 04:30
Allergiker haben es im Moment in vielen Restaurants oder auch in Lebensmittelgeschäften aktuell schwer, sich über Allergene und Nährwerte in den Lebensmitteln zu informieren. Das soll sich ändern - und zwar durch eine bessere und eindeutigere Kennzeichnung.
Eine entsprechende EU-Vorschrift gibt es eigentlich schon seit Jahren - sie wird aber in Düsseldorf nicht überall eingehalten. Mitarbeiter der Stadt treffen immer noch häufig auf Mitarbeiter, die sich mit Allergenen nicht auskennen. Im Idealfall sollten wir uns beim Bäcker, im Restaurant oder Supermarkt auch ohne Nachfragen informieren können.
Liste mit den häufigsten Auslösern von Allergien und Unverträglichkeiten
Diese Allergene müssen stets angegeben sein. Die Verwendung der betreffenden Zutaten muss sich entweder aus dem Zutatenverzeichnis oder der Bezeichnung des Lebensmittels ergeben:
1. Glutenhaltiges Getreide
2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse
8. Schalenfrüchte
9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulphite
13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse