Herbstlaub in Düsseldorf: Wer muss es entfernen?

Jetzt im Herbst wird Laub wieder ein Thema – besonders wenn es nass wird, kann es zur Gefahr für Fußgänger werden. Der Verband Haus & Grund Düsseldorf hat wichtige Tipps zusammengestellt, die klären, wer für die Laubbeseitigung verantwortlich ist und wie das Laub richtig entsorgt werden kann.

Laub liegt auf dem Boden, daneben ein Baum. Im Hintergrund steht ein Auto.
© Martin Heyer

Wer muss das Laub entfernen?

In der Regel sind Grundstückseigentümer verpflichtet, das Herbstlaub auf angrenzenden Gehwegen zu entfernen. Diese Aufgabe kann jedoch an Dienstleister abgegeben oder an Mieter übertragen werden – vorausgesetzt, der Mietvertrag regelt dies. Vermieter müssen jedoch kontrollieren, ob das Laub tatsächlich beseitigt wird.

Was ist bei der Entsorgung zu beachten?

Der Verband Haus & Grund rät, Laubbläser möglichst zu vermeiden. Sie sind laut, gefährlich für Kleintiere und dürfen nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Auch das Verbrennen oder Abladen im Wald ist verboten und kann mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld bestraft werden.

Nachhaltige Alternativen zur Laubentsorgung

Stattdessen empfiehlt der Verband, das Laub zu kompostieren, als Frostschutz im Garten zu nutzen oder in die Bio-Tonne zu geben. So wird das Herbstlaub sinnvoll weiterverwendet und die Umwelt geschont.

Weitere Infos und Links zum Thema:

So berichtet Haus & Grund

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