Düsseldorfer Geschäfte dürfen wieder "normal" öffnen

Hinweis: Diese Meldung ist nicht mehr aktuell. Nach der Gerichtsentscheidung hat das Land NRW überraschend schnell mit einer neuen Corona-Schutzverordnung reagiert. Sie besagt, dass die Ausnahmen für Buchhandlungen, Gartenmärkte und Schreibwarengeschäfte aufgehoben werden. Auch dort muss jetzt mit Termin geshoppt werden. Zum Artikel geht es hier.

Die Geschäfte im Einzelhandel in Düsseldorf und NRW dürfen wieder ohne Einschränkung und Terminbuchung öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Morgen (22. März) überraschend entschieden. Die Richter bezeichneten die bisherigen Verordnungen als rechtswidrig. Sie wurden außer Vollzug gesetzt.

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Geklagt hatte Media Markt, unter anderem auch für die Filialen in Düsseldorf. Das Urteil ist zum wiederholten Male eine Niederlage für den Gesetzgeber. Mehr als 100 Mal wurden Vorgaben in den Corona-Verordnungen jetzt schon von der Justiz aufgehoben. Im aktuellen Fall verstoßen die Beschränkungen im Einzelhandel gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es würden einleuchtende Gründe fehlen, warum neben Supermärkten auch Gartencenter oder Buchhandlungen ohne Beschränkungen öffnen dürften - Modegeschäfte oder Elektronikmärkte aber nicht.


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