Düsseldorf: Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Seit gestern können wir uns wieder telefonisch krankschreiben lassen. Allerdings müssen wir in der Praxis bereits bekannt sein und die Regelung gilt nur für leichte Erkrankungen wie grippale Infekte, Erkältungen oder bei einem positiven Corona-Test.

Erholsamer Schlaf: Wer krank ist, sollte sich viel Ruhe gönnen.
© Christin Klose/dpa-tmn

Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine Videosprechstunden angeboten werden dürfen. Die Krankschreibung per Telefon gilt für maximal fünf Tage, für eine Verlängerung müssen wir persönlich in der Praxis vorsprechen. Mithilfe der telefonischen Krankschreibung sollen die Praxisteams entlastet und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern gesenkt werden. Die allgemeinen Voraussetzungen für ein Attest haben sich nicht verändert.

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Die Meldung des Gemeinsamen Bundesausschuss:

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