Schneeschippen: Das müssen Düsseldorfer beachten
Veröffentlicht: Freitag, 16.12.2022 04:56
Es ist kalt geworden in unserer Stadt und viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer machen sich so langsam wieder Gedanken über das Thema Winterdienst. Generell gilt hier, dass Mieterinnen und Mieter nur dann Schnee räumen müssen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine simple Regelung in der Hausordnung reicht also nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, wonach die Bewohner im Erdgeschoss zum Schneeschippen verpflichtet sind. Der Vermieter kann die Arbeiten aber durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen anderen Dienstleister beauftragen. Die anfallenden Kosten können dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn es dafür im Mietvertrag eine Regelung gibt. Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, dann müssen sie abwechselnd Schnee fegen - und bei Glatteis streuen.