Reisekosten müssen rückerstattet werden

Viele Düsseldorfer warten aktuell auf die Rückerstattung der Kosten ihrer geplatzten Urlaubsreisen. Wenn der Reiseveranstalter seine angebotenen Leistungen wegen der Corona Pandemie nicht erbringen konnte, haben Kunden ein Recht auf eine Rückerstattung.

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Das gilt sowohl für Pauschalreisen als auch für einzelne Leistungen, beispielsweise Flüge. Viele Veranstalter bieten auch einen Gutschein in Höhe der gebuchten Reise an. Kunden sind aber nicht dazu verpflichtet diesen anzunehmen. Sie können auch auf ihr Geld bestehen. Wer über ein Reiseportal gebucht hat und auf eine Rückzahlung wartet, sollte sich am besten direkt an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft wenden.


Die genauen Infos des ADAC gibt es hier.


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