Einweg-Verbot trifft auch Düsseldorfer Handel und Gastro

Wer unterwegs Essen oder Getränke kauft, sollte Mehrwegbehälter nutzen oder sich eigene Gefäße mitbringen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ab heute (3. Juli 2021) gilt das EU-weite Verbot vieler Produkte aus Einwegplastik.

Sie dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Einiges bleibt aber weiter erlaubt. Der Handel kann zum Beispiel Restbestände noch verkaufen. Produkte wie Wattestäbchen, Trinkhalme, Essensbehälter und Becher aus Plastik oder Styropor sind laut der EU-Verordnung ab heute verboten. Dadurch soll in Zukunft weniger Plastik in der Natur landen. Erlaubt bleiben aber die Produkte, für die es bisher keine praktikable Alternative gibt, heißt es von der Verbraucherzentrale. Darunter fallen zum Beispiel Pappbecher mit einer Plastikbeschichtung, Zigarettenfilter oder Slipeinlagen. Produkte wie diese müssen aber ab sofort gekennzeichnet werden, damit sie richtig entsorgt werden können.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Verbot von Einweg-Plastik: Hier informiert die Bundesregierung

Leben ohne Plastik: Tipps der Verbraucherzentrale

To-Go-Becher: Das sind die Alternativen in Düsseldorf

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