Düsseldorfer Verbraucherzentrale gibt Tipps für Gutscheine

Ob fürs Shoppen, fürs Kino oder für eine gemeinsame Reise - auch in unserer Stadt werden weiter viele Gutscheine verschenkt. Wer noch Gutscheine zuhause hat, sollte unbedingt die Einlösefrist im Auge behalten, rät die Verbraucherzentrale hier in Düsseldorf.

Drei blaue Ausrufezeichen auf grauem Grund.
© Antenne Düsseldorf

Gutscheine dürfen grundsätzlich auch befristet sein. Das heißt sie sind nach einer gewissen Zeit dann nicht mehr einlösbar. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, dass wir uns den Gutschein gründlich anschauen und auch auf das Kleingedruckte achten sollten. Die Frist darf von den Anbietern aber auch nicht zu knapp bemessen sein. Sonst ist sie unwirksam. Wenn auf dem Gutschein keine Frist erkennbar ist, gilt für ihn die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

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