Düsseldorfer Schönheitschirurg muss ins Gefängnis

Mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ist am Landgericht hier in Düsseldorf der Prozess gegen einen Schönheitschirurgen zu Ende gegangen. Der Arzt muss für drei Jahre und vier Monate in Haft.

Er hatte in seiner Praxis Po-Vergrößerungen angeboten, zwei Patientinnen waren nach entsprechenden Operationen verstorben. Knapp fünf Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, das Gericht blieb letztlich knapp darunter. Der zuständige Richter Rainer Drees sagte, der angeklagte Schönheitschirurg habe seine Patientinnen nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt. Zwei dieser Patientinnen waren nach der OP verstorben. Sie wollten sich den Po durch eigenes Körperfett vergrößern lassen. Der Arzt hatte eine Schuld bis zum Schluss bestritten. Seine Anwälte kündigten Revision an.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Unsere Meldung zum Prozessauftakt Ende September

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