Düsseldorf: Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe
Veröffentlicht: Dienstag, 03.09.2024 06:19
Neuer Studienplatz, Jobwechsel oder die erste eigene Wohnung - wer sich in Düsseldorf anmeldet oder wer gerade volljährig geworden ist, bekommt oft Post, die man gar nicht erwartet hatte. Zum Beispiel Werbung der Bundeswehr, von politischen Parteien oder Infos von der Kirchengemeinde.

Auch können die eigenen Daten in öffentlichen Telefon- oder Adressbüchern auftauchen. Das liegt daran, dass das Amt für Einwohnerwesen Auskünfte aus dem Melderegister weitergeben darf, wenn man nicht ausdrücklich dagegen widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht weist die Stadt regelmäßig hin. Einen Vordruck dazu gibt es auf den Seiten der Stadt Düsseldorf.
Weitere Infos und Links zum Thema:
Das Recht auf "vergessen werden" - Datenschutz im Netz
aktuelle Nachrichten aus Düsseldorf
Vordruck der Stadt Düsseldorf für den Widerspruch zur Datenweitergabe
Der jeweilige Widerspruch ist schriftlich - unter Angabe des Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsdatums - zu richten an die
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
- Amt für Einwohnerwesen -
40200 Düsseldorf
Der jeweilige Widerspruch kann auch in den Bürgerbüros zur Niederschrift abgegeben werden:
Bürgerbüro
im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
Bilk, Bachstraße 145,
Oberkassel, Friesenstraße 56,
Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 35,
Rath, Münsterstraße 508 (aktuell wegen Umbauarbeiten Münsterstr. 519),
Gerresheim, Neusser Tor 8,
Eller, Gertrudisplatz 8,
Benrath, Benrodestraße 46 (aktuell wegen Umbauarbeiten Benrodestr. 46A),
Wersten / Holthausen, Bahlenstraße 178-180 (im Falkenbergcenter - 3. OG),
Garath, Frankfurter Str. 231,
Unterbach, Breidenplatz 8