Düsseldorf - 2G-Regel in städtischen Kultureinrichtungen

Wer ins Schauspielhaus, die Tonhalle oder den Aquazoo will, muss ab sofort geimpft oder genesen sein. Die Stadt setzt in ihren eigenen Museen und Theatern seit dieser Woche auf die 2G-Regel. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können. Für sie gilt weiter die 3G-Regel. Oberbürgermeister Stephan Keller hat den Schritt zu 2G schon vor über einem Monat angekündigt. Eine landesweite Verordnung für den Kulturbereich gibt es aber nicht.

Viele private Häuser, wie die Düsseldorfer Filmkunstkinos, das Kommödchen oder das Theater an der Kö, halten deshalb weiter an der 3G-Regel fest. Auch Besucher mit einem negativen Corona-Test dürfen dort wie bisher in die Vorstellungen.



Weitere Infos und Links zum Thema

Städtische Kultureinrichtungen: Hier informiert die Stadt zur 2G-Regel

Auch im Kunstpalast gilt: genesen oder getestet


Hier gilt aktuell die 3G-Regel (Stand 03.11.2021)


Kömmödchen

Theater an der Kö

Komödie

Düsseldorfer Filmkunstkinos

Puppentheater an der Helmholtzstraße

zakk


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