Corona-Krise: Stadt Düsseldorf bietet Hilfe für Vermieter an

In dieser Corona-Krise bleiben Vermieter, auch hier in Düsseldorf, vermehrt auf ihren Kosten sitzen. Und zwar, wenn Mieter nicht zahlen können oder wollen. In so einem Fall können Vermieter bei der Stadt einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Das sollte auch schnell geschehen, denn eine entsprechende Frist läuft Ende des Monats (31. März 2021) ab.

Ein Taschenrechner steht auf Münzen und Euro-Scheinen.

Es gilt: Liegen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, werden 25 % der Grundsteuer erlassen. Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, stehen dem Eigentümer sogar 50 Prozent Nachlass zu, heißt es von Haus & Grund. Dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer.

Weitere Infos

Die Homepage von Haus & Grund in Düsseldorf

Infos zur Grundsteuer in Düsseldorf

Wiki-Artikel zu Haus & Grund

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