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Zwei Solarpanels hängen an dem Zaun eines Balkons.
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Balkonkraftwerke: Haus & Grund gibt Tipps

Immer mehr Düsseldorferinnen und Düsseldorfer interessieren sich für Balkonkraftwerke. Haus & Grund erklärt, was Eigentümerinnen und Eigentümer beachten müssen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.04.2026 09:33

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Die Energiepreise steigen - und immer mehr Düsseldorfer denken über ein Balkonkraftwerk nach. Der Eigentümerverband Haus & Grund mit Sitz in Düsseldorf gibt dazu wichtige Hinweise.

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Beschluss der Eigentümerversammlung nötig

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Haus & Grund weist darauf hin, dass Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks einen Beschluss der Eigentümerversammlung brauchen - die Zustimmung darf aber in der Regel nicht verweigert werden. Allerdings kann die Versammlung vorschreiben, welches Modell gekauft und wie es angebracht werden muss.

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Registrierung bei Bundesnetzagentur

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Die Kosten trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin vollständig selbst - von der Anschaffung über die Versicherung bis zum Rückbau. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig - wohl aber eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Balkonkraftwerke dürfen bis zu zwei Kilowatt Leistung haben.

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Weitere Infos und Links zum Thema:

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