
Balkonkraftwerke: Haus & Grund gibt Tipps
Immer mehr Düsseldorferinnen und Düsseldorfer interessieren sich für Balkonkraftwerke. Haus & Grund erklärt, was Eigentümerinnen und Eigentümer beachten müssen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.04.2026 09:33
Die Energiepreise steigen - und immer mehr Düsseldorfer denken über ein Balkonkraftwerk nach. Der Eigentümerverband Haus & Grund mit Sitz in Düsseldorf gibt dazu wichtige Hinweise.
Beschluss der Eigentümerversammlung nötig
Haus & Grund weist darauf hin, dass Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks einen Beschluss der Eigentümerversammlung brauchen - die Zustimmung darf aber in der Regel nicht verweigert werden. Allerdings kann die Versammlung vorschreiben, welches Modell gekauft und wie es angebracht werden muss.
Registrierung bei Bundesnetzagentur
Die Kosten trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin vollständig selbst - von der Anschaffung über die Versicherung bis zum Rückbau. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig - wohl aber eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Balkonkraftwerke dürfen bis zu zwei Kilowatt Leistung haben.