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Wohnhaus mit Solaranlage auf dem Dach. Im Hintergrund sind zwei weitere Häuser zu sehen.
© Landeshauptstadt Düsseldorf, Uwe Schaffmeister
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Solarpflicht in Düsseldorf: Alle Infos

In Düsseldorf wird es bald immer mehr Solaranlagen geben. Grund dafür ist die Solarpflicht für neue Wohngebäude, die seit diesem Jahr in NRW gilt. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat jetzt über Pflichten und Ausnahmen informiert.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.01.2025 11:55

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Neue Solarpflicht für Wohngebäude in NRW

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Grundsätzlich gilt die Solarpflicht für alle Neubauten, deren Bauantrag seit dem 1. Januar gestellt wurde oder wird. Bei den Neubauten muss die Solaranlage dann mindestens 30% der gesamten Dachfläche bedecken.

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Solarpflicht: Ausnahmen und Strafen

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Von der Solarpflicht ausgenommen sind unter anderem alle untergeordneten Gebäude und Behelfsbauten - wie zum Beispiel Gartenlauben oder Garagen und Kleingebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Wer die Solarpflicht nicht beachtet, muss bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5000 Euro Bußgeld rechnen. Bei einem Mehrfamilienhaus drohen bis zu 25.000 Euro Strafe.

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Weitere Infos und Links zum Thema:

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