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Ausbildung und Handwerk. Dieses Symbolbild ist in blau gehalte. Und zeigt einen Menschen, der am Computer arbeitet und einen Bäcker.
© Antenne Düsseldorf
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Überstunden: Was Beschäftigte nicht hinnehmen müssen

Fast die Hälfte der Beschäftigten arbeitet länger als vertraglich vereinbart. Ein Düsseldorfer Arbeitsrechtler erklärt, wo bei Überstunden Grenzen liegen.

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Fast die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland arbeitet mehr, als im Vertrag steht. Das geht aus dem DGB-Report für gute Arbeit für das letzte Jahr hervor. Überstunden muss man aber nicht immer einfach hinnehmen. Das sagt der Düsseldorf Anwalt für Arbeitsrecht Daniel Labrow.

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Überstunden müssen nicht immer hingenommen werden

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Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist zwar weisungsbefugt und darf Überstunden anordnen, es gibt aber Grenzen:

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Daniel Labrow, ArbeitsrechtlerGrenzen bei Überstunden
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"Wenn es zum Beispiel jetzt eine alleinerziehende Mutter gibt, die ihr Kind um 14 Uhr vom Kindergarten abholen muss, dann wird hier die Anordnung von Überstunden wohl nicht zulässig sein, wenn dadurch dann halt die rechtzeitige Abholung unmöglich wird."
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Ausgemachte Wochenarbeitszeit zählt

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Auch wer aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten kann, muss das auch nicht einfach hinnehmen, so der Anwalt weiter. Ist das alles nicht der Fall, sind kleine Verlängerungen des Arbeitstags erlaubt. Allerdings darf man dann nicht über die ausgemachte Wochenarbeitszeit kommen, die im Vertrag festgelegt ist.

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Überstunden müssen nicht zwingend ausgezahlt werden

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Wer länger arbeitet, bekommt dafür laut Labro nicht automatisch Geld oder Freizeit zurück. Überstunden müssen nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt oder ausgeglichen werden.

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Daniel Labrow, ArbeitsrechtlerBezahlte Überstunden
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"Vergütungsrechtlich muss man halt sehen, dass Überstunden nur dann vergütet werden müssen, wenn der Arbeitgeber diese angeordnet hat, geduldet hat, gebilligt hat oder sie erforderlich waren. Und da haben wir ein großes Problem in der gerichtlichen Praxis, dass die Arbeitnehmer dies beweisen müssen, und das ist häufig tatsächlich nicht so einfach."

Bei einem Anspruch auf Bezahlung komme es unter anderem darauf an, ob die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst wurden

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