
Azubi-Rechte zum Ausbildungsstart
Zum Ausbildungsstart warnt die DGB-Jugend: Viele Azubis übernehmen unzulässige Aufgaben oder machen Überstunden. Dabei gelten klare Regeln.
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Kaffee kochen gehört nicht zur Ausbildung. Darauf macht die DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres aufmerksam. Ein aktueller Ausbildungsreport zeigt: Jeder siebte Azubi in Deutschland muss Aufgaben übernehmen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Das ist nicht erlaubt. Bundesweit wurden für den Report mehr als 9.000 Auszubildende befragt. Außerdem zeigt die Erhebung, dass etwa jeder dritte Azubi regelmäßig Überstunden macht. Auch das ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wenn Überstunden anfallen, müssen sie entweder durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt werden.
Klare Regeln für die Ausbildung
Zum Ausbildungsstart erinnert die DGB-Jugend deshalb an wichtige Rechte von Auszubildenden. Ausbildung bedeutet, einen Beruf zu lernen, und nicht, als günstige Arbeitskraft eingesetzt zu werden. Dazu gehört auch, dass die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit zählt.
Diese Rechte haben Azubis
Auch die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein. Zusätzlich müssen Betriebe notwendige Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen. Dazu zählen zum Beispiel Werkzeug, Fachbücher und Arbeitskleidung.