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Amtsgericht stärkt "fiftyfifty"

"Vorurteile dürfen keine Grundlage sein, um Menschen ein Zuhause zu verweigern.", betont das Straßenmagazin fiftyfifty. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat diese Aussage jetzt mit einem Grundsatzurteil bestätigt.

Veröffentlicht: Montag, 01.12.2025 12:59

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Für das Straßenmagazin fiftyfifty ist es ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Obdachlosigkeit: Das Düsseldorfer Amtsgericht hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den Verkauf einer Wohnung nicht allein deshalb ablehnen darf, weil dort eine obdachlose Person einziehen soll.

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Kauf im Rahmen von "Housing First"

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Der Hintergrund: fiftyfifty wollte im Rahmen des Projekts „Housing First“, bei dem obdachlosen Menschen eine Wohnung vermittelt wird, eine Eigentumswohnung kaufen. Die WEG lehnte das ab.

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Ablehnung braucht legitimen Hintergrund

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Das Gericht stellte jetzt klar: Eine Ablehnung braucht einen konkreten, legitimen Grund. Pauschale Vorbehalte gegenüber obdachlosen Menschen reichen demnach nicht aus.

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