Amtsgericht stärkt "fiftyfifty"

"Vorurteile dürfen keine Grundlage sein, um Menschen ein Zuhause zu verweigern.", betont das Straßenmagazin fiftyfifty. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat diese Aussage jetzt mit einem Grundsatzurteil bestätigt.

Volle Aktenordner und ein weißes Paragraphen-Symbol.
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Für das Straßenmagazin fiftyfifty ist es ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Obdachlosigkeit: Das Düsseldorfer Amtsgericht hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den Verkauf einer Wohnung nicht allein deshalb ablehnen darf, weil dort eine obdachlose Person einziehen soll.

Kauf im Rahmen von "Housing First"

Der Hintergrund: fiftyfifty wollte im Rahmen des Projekts „Housing First“, bei dem obdachlosen Menschen eine Wohnung vermittelt wird, eine Eigentumswohnung kaufen. Die WEG lehnte das ab.

Ablehnung braucht legitimen Hintergrund

Das Gericht stellte jetzt klar: Eine Ablehnung braucht einen konkreten, legitimen Grund. Pauschale Vorbehalte gegenüber obdachlosen Menschen reichen demnach nicht aus.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Housing First:

Hilfe für Wohnungslose im Winter:

Kritik an Sicherheitspersonal auf der Kö:

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