
Stadt Düsseldorf will neue Allgemeinverfügung erlassen
Die Stadt muss bei der Umsetzung der Maskenpflicht nachbessern. Sie wird heute im Laufe des Tages (10. November 2020) eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes regelt. Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dort hatte ein Bürger erfolgreich gegen die alte Verfügung geklagt.
Veröffentlicht: Dienstag, 10.11.2020 04:45
Die Stadt will im Grunde, dass Fußgänger überall Maske tragen, wo sie anderen Menschen begegnen können. Das war nach Meinung der Richter aber viel zu ungenau formuliert. Die Frage ist, ob in der neuen Verfügung jetzt wieder einzelne Straßenzüge, Stadtteile oder Uhrzeiten genannt werden. Oder ob sie möglicherweise milder ausfällt. Das Gericht hatte nämlich auch den Abstand von fünf Metern angezweifelt, der eingehalten werden musste, um die Maske doch abzulegen. Damit war die Stadt noch über die Coronaschutzverordnung des Landes hinausgegangen.