Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig!

Die neue generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht gerade eben entschieden und damit dem Eilantrag eines Bürgers recht gegeben. Die Kammer hat darüber hinaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abstandsregelung von fünf Metern.

Diese gehe deutlich über die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung hinaus. Dort ist ein Mindestabstand von anderthalb Metern festgelegt. Das Gericht kritisiert, es sei nicht ersichtlich, auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe. Die heutige Entscheidung hat zunächst nur direkte Auswirkungen auf den Kläger. Alle Menschen in Düsseldorf könnten sich aber auf die Entscheidung berufen und im Falle eines Bußgeldes gegen die Stadt vorgehen.

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