Silvester: Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt

Düsseldorf bereitet sich auf den Jahreswechsel 2022/2023 vor. Nach zwei Corona-Jahren ohne Feuerwerksverkauf können wir uns in diesem Jahr wieder mit Raketen und Böllern eindecken. Schon im Vorfeld erinnert uns die Stadt an einige wichtige Regeln.

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Ganz wichtig: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Samstag, 31. Dezember, und am Sonntag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 29. Dezember. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Samstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, 6 Uhr.

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Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen.

"Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, Goldregen oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen können", erklärt Carsten Hahn, stellvertretender Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr.

Weitere Infos zum Feuerwerksverbot in der Altstadt

Mit dem Feuerwerksverbot in der Altstadt will die Stadt erreichen, dass die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern reduziert wird. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen. Das Feuerwerksverbot gilt von Samstag, 31. Dezember 2022 (Silvester), 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden.

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Das Verbot umfasst ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden und dem Rhein im Westen. Wie im Vorjahr wird die Zone um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke ausgeweitet. Schilder weisen auf das Verbot hin; Kontrollstellen soll es nicht geben. Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet. Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können. Die Polizei wird mit einem erheblichen Personalaufgebot im gesamten Gebiet der Altstadt, besonders an neuralgischen Punkten, präsent sein. Auch das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit erhöhtem Personalaufwand im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des Ordnungsamtes kümmern sich neben der Einhaltung des Böllerverbots um die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie um den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee.

Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen

  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
  • Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
  • Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
  • Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
  • Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
  • Raketen nur senkrecht starten. Dabei eine Flasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
  • Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
  • Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden von Jugendlichen Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
  • Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
  • Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
  • Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.
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Silvesterfeuerwerk: Bezirksregierung kontrolliert pyrotechnische Artikel und Verkaufsstellen

Die Bezirksregierung hat schon vor Weihnachten (23. Dezember 2022) Kontrollen angekündigt. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben für pyrotechnische Artikel eingehalten und Räumlichkeiten, in denen die Artikel verkauft werden, geeignet sind. Dazu gehört beispielsweise, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswege frei und funktionstüchtige Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind. Ziel ist, die Sicherheit sowohl der Kunden als auch des vor Ort tätigen Verkaufspersonals zu gewährleisten. Feuerwerksartikel, die kein CE-Zeichen haben, sollten auf keinen Fall verwendet werden.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Die ausführlichen Infos der Stadt

Die Meldung der Stadt zum Feuerwerksverbot in der Altstadt

Veranstaltungstipps für den Monat Dezember (auch Silvester-Feiern)

Infos zur Düsseldorfer Feuerwehr

Hier twittert die Düsseldorfer Feuerwehr

Infos zum Düsseldorfer Ordnungsamt

Weitergehende Informationen zum Thema „Sicheres Silvester“ gibt unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,

Autor: Philipp Klees (mit Material der Stadt Düsseldorf)

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