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Schonzeit für Gehölze: Schnittverbot ab 01. März
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Schonzeit für Gehölze: Schnittverbot ab 01. März

Ab dem 01. März 2026 beginnt die jährliche Schonzeit für Gehölze. Das Schneiden von Hecken, Büschen und Bäumen ist dann bis 30. September 2026 verboten.

Veröffentlicht: Freitag, 20.02.2026 06:09

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Schnittverbot schützt Tiere und Natur

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Wer noch größere Gartenarbeiten vorhat, sollte sich also beeilen – die Schonzeit steht direkt vor der Tür. Darauf weist die Stadt jetzt noch einmal hin. Der Grund: Vögel und Insekten nutzen die Pflanzen in dieser Zeit als Nistplatz, Versteck, Nahrungsquelle und Schlafstätte.

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Was ist erlaubt und was nicht?

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Kein Problem ist das bloße Zurückschneiden von neu austreibenden Ästen. Wenn diese auf öffentliche Gehwege oder in Einfahrten ragen, seid ihr sogar verpflichtet, zur Heckenschere zu greifen. Wer gegen die Schonzeit verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bei Unklarheiten wendet euch am besten an die Naturschutzbehörde.

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Weitere Infos und Links zu dem Thema:

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