
Karneval im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten
Karneval im Straßenverkehr: Die Ergo-Versicherung informiert vor den "tollen Tagen" über wichtige Regeln und Risiken.
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.02.2026 05:55
Wer an den Karnevalstagen im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr unterwegs ist, muss einige Regeln beachten. Darauf weist die ERGO-Verischerung mit Sitz in Düssedlorf jetzt hin. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten zum Beispiel schauen, dass die Kostüme sie nicht beim Fahren einschränken. Vollmasken und sperrige Kostüme sollte man deshalb erst nach der Fahrt anziehen.
Alkoholgrenzen und Konsequenzen für Fahrer und Radfahrer
Klare Regeln gelten auch beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Promille Obergrenze liegt bei 0,5. Wer nicht sicher unterwegs ist und zum Beispiel Schlangenlinien fährt, muss aber schon bei 0,3 Promille mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, heißt es von der Ergo. Dies gelte auch für Radfahrer.
Verbot für täuschend echte Waffen und Uniformen
Waffen, die zu echt aussehen, sind genauso verboten wie täuschend echte Polizeiuniformen. Darauf sollte besonders während der Karnevalstage geachtet werden.