
Germanwings-Absturz: Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen
30 Hinterbliebene der Opfer des Germanwings-Absturzes bekommen vom Staat kein weiteres Schmerzensgeld. Das Landgericht Braunschweig hat ihre Klage abgewiesen
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Die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes auf dem Weg nach Düsseldorf vor über elf Jahren bekommen kein weiteres Schmerzensgeld vom Staat. Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen abgewiesen.
Hinterbliebene forderten bis zu 110.000 Euro
Die Hinterbliebenen hatten vom Bund jeweils bis zu 110.000 Euro gefordert. Laut dem Gericht muss die Bundesrepublik nicht haften, da die Kläger ihre Ansprüche stattdessen gegen die Fluggesellschaft richten können. Die Hinterbliebenen hatten dem Staat vorgeworfen, den Copiloten nicht ausreichend kontrolliert zu haben.
150 Menschen starben bei dem Absturz
Der Copilot hatte die Maschine auf dem Flug nach Düsseldorf im März 2015 absichtlich zum Absturz gebracht. Alle 150 Menschen an Bord starben.