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Justitia vor einem Bücherregal mit Gesetzbüchern.
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Familiendrama Oberbilk: 44-Jähriger dauerhaft in Anstalt

Nach der Tötung seiner Frau und Tochter in Oberbilk muss ein 44-Jähriger dauerhaft in eine geschlossene Anstalt. Das Landgericht Düsseldorf urteilte auf Schuldunfähigkeit.

Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2026 03:03

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Ein 44-jähriger Mann aus Oberbilk muss nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts dauerhaft in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. Er hatte seine Ehefrau und seine zwei Monate alte Tochter getötet. Das Gericht stellte fest, dass der Mann aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig gehandelt hat.

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Hintergrund der Erkrankung

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Im Prozess wurde bekannt, dass der Wissenschaftler bereits seit mehreren Jahren an Psychosen leidet. Am Tattag traten laut Gericht erneut schwere Wahnvorstellungen auf. Diese führten dazu, dass der Mann die Kontrolle verlor und seine Familie angriff. Für Euch im Stadtteil Oberbilk endet damit ein Verfahren zu einer Tat, die im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt hatte.

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Der Tathergang und die Festnahme

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Laut Urteilsbegründung tötete der Angeklagte seine Ehefrau und den Säugling mit einem Küchenbeil. Unmittelbar nach der Tat verständigte er selbst die Polizei und ließ sich in der gemeinsamen Wohnung in Oberbilk widerstandslos festnehmen. Seitdem befand sich der Mann bereits in vorläufiger Unterbringung.

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Rechtliche Einordnung und Unterbringung

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Aufgrund der psychiatrischen Diagnose bewertete das Landgericht die Tat als Handlung im Zustand der Schuldunfähigkeit. Da der Mann jedoch weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft wird, ordnete das Gericht die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt an. Damit ist das juristische Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf abgeschlossen.

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