Düsseldorf: Maskenpflicht in ausgewählten Bereichen

Ab morgen (11.11.2020) müssen wir in der Innenstadt, am Hauptbahnhof und in der Altstadt wieder zwingend eine Maske tragen. Das ist der Kern der neuen Corona-Allgemeinverfügung, die die Stadt soeben erlassen hat. Ihre alte Regelung mit einer stadtweiten Maskenpflicht hatte die Stadt am Montag nach einem Gerichtsurteil zurückgenommen.

© Antenne Düsseldorf

Jetzt beschränkt die Stadt die Maskenpflicht auf einzelne Orte, die besonders stark frequentiert sind. Konkret sind das die Kö, Schadowstraße und Altstadt zwischen 10 Uhr und 19 Uhr, sowie die Plätze vor und hinter dem Hauptbahnhof zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Wie vom Gericht gefordert, ist die neue Regel damit konkreter als die alte Version. Eine Maskenpflicht in verschiedenen Stadtteilzentren (wie im Oktober) lasse sich dagegen nicht wasserdicht bestimmen, heißt es im Rathaus. OB Keller hat noch einmal appelliert, trotzdem freiwillig überall einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Meldung der Stadt zur neuen Allgemeinverfügung!

Geltungsgebiete der neuen Verfügung!

Stadt musste am Montag ihre alte Verfügung aufheben!

Verwaltungsgericht hatte die stadtweite Maskenpflicht gekippt!

OB Keller appelliert Maske zu tragen!

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Hier gilt die Maskenpflicht:

Weitere Zitate:

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller appelliert daher weiterhin eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt: "Bitte seien Sie weiterhin so verantwortungsbewusst und tragen freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete. Wir müssen gemeinsam dazu beitragen, dass die Infektionszahlen wieder sinken. Jeder kann hierzu seinen persönlichen Beitrag leisten. Nur gemeinsam schaffen wir das."
Dr. Klaus Göbels, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes: "Covid-19 ist eine Erkrankung des Atemtraktes. Dort vermehren sich die Viren und werden durch Sprechen oder Husten auf Menschen in der Nähe übertragen. Daher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes einer der wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen des Infektionsschutzes und trägt dazu bei, die Pandemie einzudämmen - insbesondere dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann."

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