Bund und Länder beschließen Corona-Verschärfungen

Das Robert-Koch-Institut hat am Morgen mit 6638 so viele Corona-Neuinfektionen an einem Tag wie noch nie seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gemeldet. Bislang wurde der höchste Wert mit 6294 Fällen am 28. März erfasst.

© Stadtbüchereien Düsseldorf

Wegen der steigenden Zahlen haben sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel gestern in Berlin stundenlang beraten. Und das sind die Ergebnisse: In Hotspots mit besonders vielen Ansteckungen soll die Maskenpflicht verschärft werden und Feiern noch stärker eingeschränkt werden. Bei mehr als 50 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche - also auch hier in Düsseldorf - sollen bei Feiern sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum nur noch zehn Teilnehmer erlaubt sein, wobei die Gäste im privaten Raum nur aus zwei Haushalten kommen dürfen. Bei einer Inzidenz von 50 soll die Sperrstunde ab 23 Uhr gelten, einschließlich eines Verkaufsverbots für Alkohol. Nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten hat Merkel aber auch schon weitere Verschärfungen in Aussicht gestellt. Die beschlossenen Regeln gelten nicht automatisch, sondern müssen von jedem Bundesland in entsprechenden Verordnungen festgelegt werden.

Konkret vereinbarten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten dies:

  • PRIVATE FEIERN: In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum geben. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden.
  • KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Übersteigen die Neuinfektionen den 50er Wert dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.
  • SPERRSTUNDE: Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll eine Sperrstunde um 23.00 Uhr für die Gastronomie verhängt werden. Bars und Clubs sollen geschlossen werden.
  • VERANSTALTUNGEN: Wird der 50er Wert überschritten, wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
  • BEHERBERGUNGSVERBOTE: Die Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten waren vor den Beratungen am umstrittensten. Bund und Länder fanden auch im Kanzleramt keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Bis dahin soll diese Maßnahme auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

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