
© Landeshauptstadt Düsseldorf/ David Young
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Jacques Tilly beim Rosenmontagszug 2026
Berufunsgericht bestätigt Tilly-Urteil
Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe gegen Jacques Tilly bestätigt. Laut dem Richter sei die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil abgewiesen.
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"Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen", sagte Tilly dazu der Deutschen Presse-Agentur.
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Achteinhalb Jahre Haft
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Ein Gericht in Moskau hatte im April geurteilt, dass Tilly sich mit seinen Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht habe. Dafür war er zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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