Düsseldorf: Kritik von GdP an Teil-Legalisierung von Cannabis

Kurz vor dem Start der Teil-Legalisierung von Cannabis gibt es Kritik von der Gewerkschaft der Polizei NRW. Der stellvertretende Vorsitzende sagte auf Nachfrage von AD unter anderem, dass er wegen fehlender Übergangsfristen eine Überforderung der Behörden, die mit dem Gesetz umgehen müssen, befürchte. Dazu gehören die Polizei, der Zoll, die Justizbehörden und die Jugendämter.

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Die GdP kritisiert auch, dass die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr im Gesetz sträflich vernachlässigt würden. Es fehle ein Präventionspaket und die Festsetzung eines möglichst niedrigen THC-Grenzwertes. Vor allem würden aber auch bessere und rechtssichere Nachweismöglichkeiten zur Feststellung von berauschten Fahrern fehlen. Die GdP erwartet außerdem, dass es durch das Gesetz zu mehr und teilweise aufwändigen Kontrollen kommt. Nach dem neuen Gesetz dürfen erwachsene Personen in der Öffentlichkeit ab April bis zu 25 Gramm dabei haben.

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Antworten und offene Fragen zur Cannabis-Legalisierung

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Der Apothekerverband Nordrhein

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