Winterdienst: Das muss man machen, wenn Schnee fällt

Fällt Schnee oder bildet sich Eis im Winter, müssen Hausbesitzer oder Mieter die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Grundsätzlich sind erstmal die Hausbesitzer dafür verantwortlich, dass im Winter die Gehwege an ihren Grundstücken geräumt und gestreut werden. Das ist muss auch im Zweifel mehrmals täglich passieren, wenn es nach dem Räumen wieder schneien sollte. Das Problem: Jede Stadt oder Gemeinde hat eigene Regeln. Es gibt allerdings ein paar Faustregeln, an die man sich halten kann.

Räumen, wenn es aufhört zu schneien

Es gibt einen Unterschied, ob es schneit oder friert. Schneit es, muss in der Regel der Gehweg geräumt werden, sobald es aufhört zu schneien. Schneit es wieder, muss danach auch wieder der Schnee beseitigt werden. Friert es, gilt oft die Pflicht, sofort etwas zu unternehmen. Allerdings nicht mitten in der Nacht. Je nach Stadt gelten allerdings unterschiedliche Zeiten, in denen eine Räumpflicht bestehen. Bei einigen zwischen 8 und 22 Uhr, bei anderen startet die Pflicht früher oder gilt länger. Am besten informiert man sich bei der Kommune direkt. Grundsätzlich gilt: Der Hauseigentümer ist verantwortlich den Gehweg zu räumen, er kann aber die Pflicht auf seine Mieter übertragen. Ist man krank oder anders verhindert, muss man dafür sorgen, dass jemand anderes sich darum kümmert, dass der Gehweg geräumt wird.

Bußgeld droht

Hat man sich nicht um seinen Gehweg gekümmert, kann es teuer werden. Stürzt jemand und verletzt sich, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem kann es in NRW auch ein Bußgeld für nicht geräumte Gehwege geben.

Wie breit muss der Weg geräumt werden?

Als Grundregel gilt: Zwei Menschen müssen aneinander vorbeikommen, heißt mindestens einen Meter muss die Schneise sein. In einigen Städten und Gemeinden wird allerdings mehr vorgeschrieben, etwa 1,50 Meter. Das gilt auch für Grundstücke ohne Gehweg. Dann muss die Fläche zwischen Grundstück und Straße entsprechen freigemacht werden. Wichtig: Der Schnee darf dabei nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden. Er muss am Rande des Gehweges bleiben. Reicht der Platz nicht, muss der Schnee auf einen Grünstreifen oder dem eigenen Grundstück landen.

Streusalz ist häufig verboten

Viele Kommunen haben inzwischen den Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen verboten. Das soll die Umwelt schonen. Stattdessen sollte man Sand oder Split streuen. Ausnahmen gelten teilweise für Rampen und Treppen, damit diese auch bei Eis und Schnee sicher benutzbar sind.

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