Winter: Räumpflicht vor Düsseldorfer Grundstücken

Was muss ich machen, wenn es schneit und der Schnee vor meinem Grundstück liegen bleibt? Diese Frage stellt sich in Düsseldorf vor dem anstehenden Winter. Die Stadt hat jetzt deshalb nochmal über Pflichten informiert und nützliche Tipps gegeben.

© Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

Für alle Anlieger gilt eine Räumpflicht für die Gehwege vor den Grundstücken. Sie müssen auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden. In Mehrfamilienhäusern ist dafür grundsätzlich der Vermieter zuständig - es sei denn, es wurde im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieterinnen und Mieter dafür zuständig sind. Die Pflicht gilt werktags zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Zum Abstreuen sollen wir vor allem Sand, Granulat oder Splitt nutzen. Der Einsatz von Streusalz ist nicht erlaubt, da das Salz den Bäumen schadet.

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