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Weiter Maskenpflicht in Gebäuden der Stadt Düsseldorf
Während in Supermärkten keine Masken mehr getragen müssen, sind diese in städtischen Gebäuden weiterhin Pflicht. Die Verwaltung hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute (Montag, 25. April 2022) gilt. Demnach ist das Tragen einer medizinischen Maske in städtischen Verwaltungsgebäuden und Kulturinstituten wie Museen oder Theatern vorgeschrieben. Schilder weisen darauf hin.
Veröffentlicht: Montag, 25.04.2022 10:53
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Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen können. Sie müssen aber auf Verlangen einen Nachweis vorlegen können. Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 8. Mai.
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