Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
Veröffentlicht: Mittwoch, 30.07.2025 12:20
Ab der kommenden Woche lohnt sich der genaue Blick in den Briefkasten: Ab Montag (4. August 2025) werden nämlich die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl verschickt.

Darin können wir unter anderem nachlesen, zu welchem Wahllokal wir am 14. September gehen müssen.
Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein
Gewählt wird neben dem Rat und der Bezirksvertretung auch ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin. Dafür kann jeder deutsche oder EU-Bürger ab 16 seine Stimme abgeben. Eine weitere Voraussetzung: Man muss seinen Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.
Briefwahl möglich
Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann auch bei der Kommunalwahl die Briefwahl beantragen. Das geht auch ab der nächsten Woche, zum Beispiel online. Für den Antrag über das Online-Portal brauchen wir keine Wahlbenachrichtung.
Weitere Infos und Links zum Thema:
SPD stellt ihre Wahlplakate für die Kommunalwahl vor
Vorstellung der CDU-Wahlplakate