Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Ab der kommenden Woche lohnt sich der genaue Blick in den Briefkasten: Ab Montag (4. August 2025) werden nämlich die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl verschickt.

Eine Lupe, die die Stadtgrenzen Düsseldorfs vergrößert. Die Grafik ist in den Farben von Antenne Düsseldorf gehalten.
© Antenne Düsseldorf

Darin können wir unter anderem nachlesen, zu welchem Wahllokal wir am 14. September gehen müssen.

Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein

Gewählt wird neben dem Rat und der Bezirksvertretung auch ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin. Dafür kann jeder deutsche oder EU-Bürger ab 16 seine Stimme abgeben. Eine weitere Voraussetzung: Man muss seinen Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.

Briefwahl möglich

Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann auch bei der Kommunalwahl die Briefwahl beantragen. Das geht auch ab der nächsten Woche, zum Beispiel online. Für den Antrag über das Online-Portal brauchen wir keine Wahlbenachrichtung. 

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