
Urteil zu Maskenpflicht in Düsseldorfer Innenstadt
Das Verwaltungsgericht hat heute einen erneuten Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Düsseldorfer Stadtgebiet abgelehnt. Geklagt hatte eine Frau aus Düsseldorf. Zuletzt hatte die Stadt ihre Allgemeinverfügung ändern müssen, nachdem das Gericht eine generelle Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet als rechtswidrig bezeichnet hatte. Aktuell gilt die Maskenpflicht noch in der Innenstadt und rund um den Hauptbahnhof. Das sei so auch korrekt, entschieden heute Mittag die Richter am Verwaltungsgericht.
Veröffentlicht: Mittwoch, 25.11.2020 11:45
Die Maskenpflicht in diesen Bereichen der Stadt sei geeignet, um das Virus einzudämmen. Außerdem beschränke man sich inzwischen auch auf das erforderliche Maß. In der Innenstadt oder Altstadt würden tagsüber große Menschenmengen zusammentreffen, am Hauptbahnhof würden sich Passanten außerdem häufig kreuz und quer in verschiedene Richtungen bewegen. Dadurch könne es jederzeit zu Begegnungsverkehr kommen.