
Urteil zu Leihfahrrädern in Düsseldorf
Die Bahn darf in Düsseldorf nicht länger ihre Leihfahrräder Call-A-Bike im öffentlichen Straßenraum abstellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter dort kippten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Die Stadt hatte geklagt. Der Stadt waren die vielen Leihfahrräder auf Gehwegen ein Dorn im Auge. Die Richter in Münster gaben der Stadt nun Recht. Die Bahn muss mit sofortiger Wirkung alle Fahrräder entfernen.
Veröffentlicht: Samstag, 21.11.2020 06:36
Der Grund: Es fehlt an einer so genannten Sondernutzungserlaubnis. Laut Gericht verdient die Bahn mit den Rädern Geld, also handelt es sich um eine Form von Straßenhandel und die hätte sich die Bahn genehmigen lassen müssen. Möglicherweise hat das Urteil auch Konsequenzen auf andere Vermieter von Fahrrädern und Rollern.
Aktuelles Urteil des OVG Münster: