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Urteil im "Kinderfänger-Prozess"
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Urteil im "Kinderfänger-Prozess"

Der so genannte Kinderfänger von Düsseldorf muss für sechs Jahre in Haft. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden. Der arbeitslose 26jährige aus Bilk hatte im vergangenen Jahr in vier Fällen Mädchen aufgelauert, um sie sexuell zu missbrauchen.

Veröffentlicht: Freitag, 03.04.2020 13:37

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Ein Großteil der Taten hatte sich in Bilk ereignet, die Kinder waren zwischen 9 und 12 Jahre alt. Der so genannte Kinderfänger hatte die Mädchen abgepasst, als sie von der Schule nach Hause kamen. Im September letzten Jahres war er festgenommen worden, nachdem er in Lierenfeld auf offener Straße ein kleines Mädchen angesprochen und zum Eis eingeladen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft und Sicherungsverwahrung gefordert. Das lehnte das Gericht ab. Die Richter halten eine Therapie für ausreichend.

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