
Überwachungskameras: Diese Regeln gelten in Düsseldorf
Immer mehr Menschen in Düsseldorf nutzen Überwachungskameras. Damit der Datenschutz gewahrt bleibt, müssen klare Regeln beachtet werden.
Veröffentlicht: Montag, 18.05.2026 03:27
Immer mehr Menschen sichern ihr Zuhause in Düsseldorf mit Überwachungskameras gegen Einbrecher ab. Nach Angaben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist der Einsatz solcher Systeme grundsätzlich erlaubt. Damit Ihr jedoch keine rechtlichen Probleme bekommt, müssen dabei klare gesetzliche Regeln eingehalten werden.
Erlaubte Bildbereiche und Grenzen
Der wichtigste Punkt bei der Installation betrifft den Bildausschnitt der Kamera: Ihr dürft ausschließlich Euer eigenes Grundstück filmen. Zudem müssen dies Bereiche sein, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Das bedeutet konkret für Euer Zuhause in Düsseldorf:
- Der öffentliche Gehweg vor der eigenen Haustür darf nicht im Bild sein.
- Die Auffahrt oder der Garten der Nachbarn dürfen ebenfalls nicht gefilmt werden.
Kennzeichnungspflicht und Hinweisschilder
Wer eine Überwachungskamera aufhängt, ist dazu verpflichtet, dies deutlich zu kennzeichnen. Passanten und Besucher müssen vor dem Betreten des Bereichs wissen, dass sie gefilmt werden. Entsprechende Hinweisschilder können online bezogen werden und sollten gut sichtbar angebracht sein.
Speicherfristen und Verbot von Tonaufnahmen
Auch bei der Verarbeitung der Daten gibt es strikte Vorgaben. Die Videoaufnahmen dürfen maximal 72 Stunden lang gespeichert werden, danach müssen sie gelöscht werden. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Tonaufnahmen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Die Kameras dürfen also lediglich Bildmaterial ohne Ton aufzeichnen. Über weitere Details zum Datenschutz könnt Ihr Euch direkt bei der Landesbeauftragten für Datenschutz informieren.