Streit um Brötchenverkauf an Sonntagen - eine Übersicht

Dürfen Bäckereien sonntags Brötchen bald über den ganzen Sonntag verkaufen? Was bislang nicht möglich war, könnte sich nun vielleicht ändern. Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof.

Zu einem Sonntagmorgen gehören für viele Menschen Brötchen, Brezeln oder Croissants von einer Bäckerei dazu. Doch wie lange dürfen sie an Sonn- und Feiertagen eigentlich offen haben? Wir haben uns die Thematik mal angeschaut.

In NRW fünf Stunden Verkauf erlaubt

Während in Berlin in Bäckereien neun Stunden am Sonntag verkauft werden darf, sind in Bayern nur drei Stunden erlaubt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen dürfen Bäckereien sonntags laut des Ladenöffnungsgesetzes fünf Stunden offen sein.

Für die meisten Bäckereien ist der Sonntag der umsatzstärkste Tag in der Woche. Da will man natürlich so lange wie möglich offen haben

Bäckereien umgehen die Regelung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist Kläger gegen einen Bäckereibetrieb aus München. Sie sind der Meinung, dass Betriebe die Regel umgehen, indem sie einfach „zwei Tische und Stühle ins Geschäft stellen, um als Bäckereicafé länger öffnen zu dürfen“. Als ein solches Café gilt dann nämlich das Gaststättengesetz. Geöffnet sein darf somit von 7 bis 17 Uhr.

Das Oberlandesgericht München hatte diese Klage unlängst abgewiesen. Nun befasst sich aber auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall um eine landesweite Entscheidung zu fällen.

Ist ein normales Brötchen eine zubereitete Speise?

Der BGH hat außerdem darüber zu entscheiden, ob es sich bei „unberührten Brötchen“ – also ein einfaches Brötchen ohne jeglichen Belag – um zubereitete Speisen handelt oder nicht. Die Wettbewerbszentrale findet, dass „ein Laib Brot keine zubereitete Speise ist.“ Auch hier hatte das OLG München diese Klage abgewiesen.

Konkurrenz von Tankstellen und Supermärkten

Das Deutsche Bäckerhandwerk betont, wie wichtig der Sonntag für das Geschäft einer einzelnen Bäckerei sei. Denn Tankstellen oder Supermärkte könnten an Sonntagen mit industriell vorgefertigter Backware konkurrieren und potentielle Kunden abgreifen.

Für uns in Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit (noch) keine Diskussionen oder Klagen. Das könnte sich aber möglicherweise ändern, wenn der BGH für das Bundesland Bayern entscheidet, dass den Klagen stattgegeben werden müsste. Ähnliche Klagen müssten dann unsere lokalen Bäckereien eventuell auch befürchten.

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