Stornierungsgrund Hochwasser?

Das Hochwasser der letzten Woche hat auch Auswirkungen auf die Urlaubspläne einiger Düsseldorfer. Statt in den Urlaub zu fahren, trocknen Anwohner in einigen Stadtteilen ihre Wohnungen. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest die Kosten für den Urlaub erstattet bekommen.

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Allerdings nur, wenn die Versicherung auch Schäden durch Elementarereignisse abdeckt, informiert die Verbraucherzentrale. Aber auch wenn keine Versicherung gebucht wurde, sollten Betroffene den Reiseveranstalter oder den Vermieter einfach ansprechen, rät ein Reiserechtsexperte. Unter den aktuellen Umstände könne oft eine gemeinsame Lösung gefunden werden.

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