Stadt muss Tour de France-Vertrag offenlegen

Im Prozess um den „Tour de France-Vertrag“ gab es heute am Verwaltungsgericht eine Niederlage für OB Geisel. Die Stadt muss den Vertrag offenlegen. Journalist Ralf Meutgens hatte zuvor Klage gegen die Verwaltung eingereicht.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unmissverständlich: Die Stadt muss Journalist und Radsportexperte Ralf Meutgens eine Kopie des Tour de France-Vertrages zusenden. Begründung: Die Stadt habe sich zwar auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse berufen, diese aber nicht ausreichend dargelegt. Außerdem würden solche Vereinbarungen auch dem Informations-Freiheitsgesetz widersprechen. Die Öffentlichkeit habe obendrein ein Interesse an der Offenlegung des Vertrags, weil die Tour de France in Düsseldorf kontrovers diskutiert worden sei.

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