
Stadt muss Tour de France-Vertrag offenlegen
Im Prozess um den „Tour de France-Vertrag“ gab es heute am Verwaltungsgericht eine Niederlage für OB Geisel. Die Stadt muss den Vertrag offenlegen. Journalist Ralf Meutgens hatte zuvor Klage gegen die Verwaltung eingereicht.
Veröffentlicht: Dienstag, 29.10.2019 13:22
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unmissverständlich: Die Stadt muss Journalist und Radsportexperte Ralf Meutgens eine Kopie des Tour de France-Vertrages zusenden. Begründung: Die Stadt habe sich zwar auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse berufen, diese aber nicht ausreichend dargelegt. Außerdem würden solche Vereinbarungen auch dem Informations-Freiheitsgesetz widersprechen. Die Öffentlichkeit habe obendrein ein Interesse an der Offenlegung des Vertrags, weil die Tour de France in Düsseldorf kontrovers diskutiert worden sei.