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Silvesterraketen mit bunten Bildern
© Malte Reiter - stock.adobe.com
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Silvester in Düsseldorf: Feuerwerksregeln und Sicherheit

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt informiert: Feuerwerkskörper dürfen nur am Dienstag, den 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, den 1. Januar 2025, gezündet werden. Wer sich nicht daran hält und früher oder später knallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2024 06:59

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Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern, die erst ab 18 Jahren erlaubt sind, an Kinder und Jugendliche verboten und wird ebenfalls bestraft.

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Verkaufs- und Abbrennzeiten

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Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist normalerweise vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt. In diesem Jahr darf jedoch bereits ab dem 28. Dezember verkauft werden, da einer der Verkaufstage auf einen Sonntag fällt. Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen ist verboten. Zudem gilt in der Düsseldorfer Altstadt ein Feuerwerksverbot von Dienstag, dem 31. Dezember, 20 Uhr, bis Mittwoch, dem 1. Januar, 6 Uhr.

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Sicherheitswarnungen der Feuerwehr

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Die Feuerwehr Düsseldorf warnt davor, dass unsachgemäßer Umgang mit Böllern und Raketen jedes Jahr zu Einsätzen führt; besonders auch wenn Alkohol im Spiel ist. Statistiken zeigen, dass es zu Verbrennungen, Augenverletzungen und Gehörschäden kommen kann. Allein vom Silvesterabend 2023 bis zum Neujahrsmorgen 2024 mussten 205 Menschen vom Rettungsdienst versorgt werden.

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Silvester: Böllerverbot in der Altstadt

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Böllerverbot: In der Silvesternacht dürfen in der Verbotszone keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
© Antenne Düsseldorf
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Wir dürfen auch in diesem Jahr an Silvester in der Altstadt keine Böller abbrennen. Das Verbot soll dazu dienen, die Zahl der Verletzungen zu minimieren. Kontrollstellen an den Eingängen zur Altstadt wie an Karneval gibt es zwar nicht. Polizei und Ordnungsamt werden Feuerwerkskörper auf den Straßen aber sicherstellen und gegebenenfalls vor Ort in Wasser-Containern vernichten.

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Kartenausschnitt der Düsseldorfer Altstadt. Eingezeichnet ist die Feuerwerkverbotszone in der Altstadt zu Silvester. Der Bereich geht vom Rhein auf der linken Seite in Richtung Innenstadt auf der rechten Seite.
© Landeshauptstadt Düsseldorf
Feuerwerksverbot zu Silvester in der Altstadt
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Im vergangenen Jahr hatten sich die meisten Altstadtbesucher an das Böllerverbot zu Silvester gehalten. Es gilt auch in diesem Jahr von 20 Uhr abends bis zum Neujahrsmorgen um 6 Uhr. Erlaubt ist dann laut der Stadt lediglich das sogenannte "Jugendfeuerwerk". Also zum Beispiel Wunderkerzen und Feuerwerkskörper, die das ganze Jahr über auch von 12-jährigen gekauft werden dürfen. Die Verbotszone liegt zwischen der Ratinger Straße, der Heine-Allee, der Flinger Straße und der Kniebrücke.

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Bedeutung des Feuerwerksverbots

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Die Feuerwehr berichtet, dass sich zum Jahreswechsel 2023/24 zwölf Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt haben. Diese Zahl verdeutlicht, wie wichtig das Feuerwerksverbot in der Altstadt ist. Auch die Brandschutzeinheiten stehen zum Jahreswechsel vor besonderen Herausforderungen. Zwischen 22 Uhr am Silvesterabend 2023 und dem Neujahrsmorgen 2024 rückte die Feuerwehr 112 Mal zu Brandeinsätzen im Stadtgebiet aus. Bei den meisten dieser Einsätze handelte es sich um Kleinbrände, die häufig durch Feuerwerkskörper verursacht wurden,

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Wichtige Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern

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  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
  • Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen.
  • Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
  • Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
  • Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
  • Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
  • Raketen nur senkrecht starten. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
  • Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
  • Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
  • Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen, die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
  • Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
  • Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.
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Weitere Infos und Links zum Thema:

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