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Silvester in der Wohnung: Was ist erlaubt?
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Silvester in der Wohnung: Was ist erlaubt?

Auch an Silvester gilt Rücksicht: Der Mieterbund erklärt, was in der Wohnung erlaubt ist und wie Nachbarn vor Lärm und Schäden geschützt werden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 31.12.2025 05:47

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Was Mieter beachten müssen

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Auch in Düsseldorf wird Silvester gerne laut gefeiert – mit Partys, Böllern und Raketen. Doch wie viel Lärm ist in der eigenen Wohnung eigentlich erlaubt? Der Deutsche Mieterbund stellt klar: Auch an Silvester gilt das Gebot der Rücksichtnahme, besonders in Mehrfamilienhäusern. Ab 22 Uhr ist eigentlich Nachtruhe.

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Ausnahme an Silvester – trotzdem Rücksicht nehmen

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In der Silvesternacht wird eine Ausnahme gemacht: Wegen der vielen Feiern und Feuerwerke gilt eine „erweiterte Toleranzgrenze“. Trotzdem sollten Nachbarinnen und Nachbarn vorher informiert werden, wenn es lauter wird. Feuerwerk darf nur an Silvester und Neujahr gezündet werden – und niemals auf Menschen, Wohnungen oder Balkone gerichtet sein. Schäden am Haus übernimmt meist die Gebäudeversicherung des Vermieters, Schäden am eigenen Eigentum nur die Hausratversicherung. Wichtig: Fenster und Balkontüren schließen, brennbare Sachen vom Balkon räumen. Wer Gäste einlädt, haftet für deren Verhalten.

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